Einer für alle, alle für Einen  -  One for all, all for one                                                                

Impressum

1. Vorsitzende
Sandra Ewald, Fontanestr. 9, 13518 Berlin,
Tel.: 0163-868 15 16

E-Mail-Adresse: S.Ohickey@aol.com

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Email: John-kellner@web.de


Registergericht: Az VR 31912 B / lfd. Nr. 1 Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
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Inhaltlich verantwortlich: Vorstand Black Kilts

Bankverbindung BLACK KILTS: . Deutsche Skatbank, IBAN: DE 77 8306 5408 0004 7729 03.

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4. Datenschutz

Datenschutzerklärung

 

Für Black Kilts Berlin Pipes & Drums e.V. (nachfolgend Black Kilts genannt) hat ein verantwortungsbewusster Umgang mit personenbezogenen Daten hohe Priorität. Wir möchten, dass Nutzerinnen und Nutzer wissen, wann welche Daten durch die Black Kilts erhoben und verwendet werden.

 

Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von unseren externen Dienstleistern beachtet werden.

Personenbezogene Daten

Die Nutzung der Black Kilts-Webseite / Facebook-Fanseite ist grundsätzlich ohne Offenlegung Ihrer Identität möglich.

Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten sind Informationen (z.B. Name, Adresse, Postanschrift, Telefonnummer), die dazu genutzt werden können, die Identität von Nutzerinnen und Nutzern zu erfahren. Informationen, die nicht mit der Identität in Verbindung gebracht werden (z.B. Anzahl der Nutzer einer Internetseite), gehören nicht dazu.

Datenerfassung und -speicherung

Wenn Sie uns eine Nachricht mittels Kontaktformular oder eine E-Mail senden, so werden Ihre Daten für die Korrespondenz mit Ihnen verwendet.

Sollten wir eine Nachricht über das Kontaktformular oder eine E-Mail von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass wir zu einer Beantwortung per E-Mail berechtigt sind. Ansonsten müssen Sie uns ausdrücklich auf eine andere Art der Kommunikation hinweisen.

Die Kommunikation via E-Mail kann Sicherheitslücken aufweisen. Beispielsweise können E-Mails auf dem Weg an die Black Kilts von versierten Internet-Nutzern aufgehalten und eingesehen werden.

Bei Nutzung eines Kontaktformulares wird den Black Kilts neben den Inhalten der Datenfelder auch die IP-Adresse des Absenders übermittelt. Dies erfolgt grundsätzlich auch beim Absenden einer herkömmlichen E-Mail. Vor Absenden des Kontaktformulars werden Sie um Zustimmung zur Übermittlung und Speicherung der IP-Adresse gebeten. Eine Verwendung der IP-Adresse findet ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen statt.

Die Aufbewahrung von Auftrittsanfragen in elektronischer Form erfolgt - wie auch in Papierform - gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden gesetzlichen Fristen

Wenn Sie Informationsmaterial, CD‘s oder Broschüren bestellen, fragen wir Sie nach Ihrem Namen und anderen persönlichen Informationen. Es unterliegt Ihrer freien Entscheidung, ob Sie diese Daten eingeben. Mit Eingabe Ihrer Daten willigen Sie in deren zweckbezogenen Verwendung ein. Ihre Angaben speichern wir auf besonders geschützten Servern in Deutschland. Der Zugriff darauf ist nur wenigen besonders befugten Personen möglich, die mit der technischen, kaufmännischen oder redaktionellen Betreuung der Server befasst sind.

Ihre Daten speichern wir nur solange sie für die zweckbezogene Verwendung erforderlich sind. Beispielsweise werden Ihre Daten nach Zusendung von Informationsmaterial,etc.  gelöscht.

Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte

Daten, die beim Zugriff auf das Internetangebot der Black Kilts erfasst worden sind, werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Black Kilts zu einer Übermittlung gesetzlich oder durch Gerichtsentscheidung verpflichtet sind oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Internetinfrastruktur der Black Kilts zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Weitergabe zu anderen nichtkommerziellen oder zu kommerziellen Zwecken erfolgt nicht.

Im Falle der Bestellung von Informationsmaterial, CD‘s oder Broschüren werden eingegebene personenbezogene Daten nur innerhalb der Black Kilts und der mit dem Versand beauftragten Unternehmen verwendet. Ohne ausdrückliche Einwilligung erfolgt keine Weitergabe an Dritte.

Datenschutzerklärung für die sozialen Medien

Die Black Kilts nehmen die anhaltende Diskussion um den Datenschutz in sozialen Netzwerken sehr ernst. Es ist gegenwärtig rechtlich nicht abschließend geklärt, ob und inwieweit alle Netzwerke ihre Dienste im Einklang mit europäischen datenschutzrechtlichen Bestimmungen anbieten.

Wir machen daher ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die auch seitens der Black Kilts genutzten Dienste die Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer (z.B. persönliche Informationen, IP-Adresse etc.) entsprechend ihrer Datenverwendungsrichtlinien abspeichern und für geschäftliche Zwecke nutzen.

Die Black Kilts haben keinen Einfluss auf die Datenerhebung und deren weitere Verwendung durch die sozialen Netzwerke. So bestehen keine Erkenntnisse darüber, in welchem Umfang, an welchem Ort und für welche Dauer die Daten gespeichert werden, inwieweit die Netzwerke bestehenden Löschpflichten nachkommen, welche Auswertungen und Verknüpfungen mit den Daten vorgenommen werden und an wen die Daten weitergegeben werden.

Änderungen der Datenschutzerklärung

Im Zuge der (technologischen) Weiterentwicklung unserer Webseite können Änderungen dieser Datenschutzerklärung erforderlich werden. Daher wird empfohlen, sich diese Datenschutzerklärung ab und zu erneut durchzulesen.

Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist der Vorstand der Black Kilts.

 

 

Satzung 
vom 6. September 2012 in der  Fassung vom 27. September 2012  

§ 1 Name und Sitz des Vereins 
 Der Verein führt den Namen " Black Kilts Berlin Pipes & Drums ", wird in das Vereinsregister 
eingetragen und führt danach den Zusatz e.V.  
Sitz des Vereins ist Berlin. 

§ 2 Zweck des Vereins 
 Black Kilts Berlin Pipes & Drums bezweckt die Förderung und Pflege der britischen Tradition und Kultur, insbesondere die Förderung und Pflege des schottischen Dudelsackspielens und des schottischen Trommelns sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.  
Der Verein will für diesen Zweck das Musizieren mit Dudelsack und Trommeln im Rahmen der Bandgemeinschaft pflegen, durch geeigneten Unterricht und Workshops fördern und weiter entwickeln. Der Verein pflegt das Kulturgut „Pipes & Drums“ als traditionelle Musikrichtung 
und setzt sich dafür ein, dass die Musik im Rahmen von Veranstaltungen und öffentlichen Auftritten gepflegt und bekannt gemacht wird. Er tritt für die Belange der Völkerverständigung ein und unterstützt die Beziehungen und Kontakte zu Musikern auf nationaler und internationaler Ebene, insbesondere in Schottland und in Deutschland. Ebenso soll die Bewahrung und Unterstützung britischer, insbesondere schottischer Traditionen durch musikalische und/oder organisatorische Unterstützung von Nationalfeierlichkeiten und Gedenkveranstaltungen und durch das Tragen schottischer traditioneller Tracht in der Band gefördert werden.  Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist nicht bezweckt. 

§ 3 Mitgliedschaft 
1.  Der Verein hat ordentliche Mitglieder, jugendliche Mitglieder, Ehrenmitglieder und Fördermitglieder. 
2.  Ordentliche Mitglieder sind Mitglieder ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Mitglied kann jede natürliche Person werden. Die Aufnahme in den Verein muss mündlich oder schriftlich beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem 1. des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Vorstandsbeschluss erfolgte. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins an. 
3.  Jugendliche Mitglieder sind Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Aufnahme Minderjähriger setzt die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter voraus. 
4.  Zu Ehrenmitgliedern können solche Personen ernannt werden, die sich besondere Verdienste um den Verein erworben haben. Die Ernennung erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen 
befreit. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins an. 
5.  Fördermitglieder können natürliche oder juristische Personen werden. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Unterstützung der Ziele und Aufgaben des Vereins nach § 2 Satzung  vom 6. September 2012 in der  Fassung vom 27. September 2012  dieser Satzung. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins an. Der Vorstand kann Fördermitgliedschaften aus wichtigen Gründen ablehnen und Kündigungen aussprechen. 
 6.  Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch Tod, freiwilligen Austritt, die Streichung von der Mitgliederliste oder durch Ausschluss aus dem Verein. 
 7.  Der freiwillige Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich. Die Austrittserklärung muss dem Vorstand schriftlich zugehen. Ein ausgetretenes Mitglied hat keinen Anspruch auf einen Anteil des Vereinsvermögens. 
 8.  Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages länger als drei Monate im Rückstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, nachdem seit der Absendung des zweiten Mahnschreibens drei Monate vergangen sind und der ausstehende Beitrag nicht beglichen wurde. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich mittels eines eingeschriebenen Briefes mitzuteilen. 
 9.  Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zu wider handelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich persönlich vor dem Vorstand oder schriftlich zu rechtfertigen. Der Beschluss über den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen und dem Mitglied mittels eines eingeschriebenen Briefes bekannt zu machen. 
 10.  Über den Ausschluss eines Mitglieds ist die Mitgliederversammlung zu informieren. 
 11.  Die Absätze 5, 6 und 8 gelten sinngemäß für Ehrenmitglieder, mit der Maßgabe, dass die Mitgliederversammlung den Beschluss zu fassen hat. 
 
 
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder 
 1.  Die Rechte und Pflichten der Mitglieder ergeben sich aus dieser Satzung, die der jugendlichen Mitglieder zudem aus der Jugendordnung. 
2.  Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Jugendliche Mitglieder können an den Mitgliederversammlungen als Gäste teilnehmen, haben jedoch kein Stimmrecht. 
3.  Jedes Mitglied ist verpflichtet, 
- das Ansehen des Vereins zu wahren sowie 
- die Satzung einzuhalten; 
- die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge und Umlagen zu zahlen; 
- seinen Beitrag pünktlich zu zahlen. 
4.  Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.  
 
 
§ 5 Vereinsjugend Satzung  
vom 6. September 2012 in der  Fassung vom 27. September 2012  
 
1.  Die Jugend der Black Kilts Berlin Pipes & Drums gibt sich eine Jugendordnung, die von der Mitgliederversammlung bestätigt wird. Die Jugendarbeit des Vereins richtet sich nach der Jugendordnung. 
2.  Zur Betreuung der Jugendlichen wird von den jugendlichen Mitgliedern ein Jugendsprecher gewählt. Dieser bedarf der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung. 
3.  Näheres regelt die Jugendordnung.  

§ 6 Beiträge 
 1.  Über Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge beschließt die ordentliche Mitgliederversammlung. 
2.  Die Beiträge und Spenden werden durch den/die Kassenwart/in eingezogen und verwaltet. 
3.  Über eine Reduzierung des monatlichen Mitgliedsbetrages auf Zeit kann der Vorstand im besonderen Einzelfall entscheiden. Die Besonderheit hat der Vorstand festzustellen und schriftlich festzuhalten. 
 
 
§ 7 Organe des Vereins 
 Organe des Vereins sind 
 1.  Die Mitgliederversammlung, 
2.  der Vorstand.  
 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Mitgliederversammlung ist einmal im Jahr einzuberufen. Zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Vereins sind jeweils 2 Mitglieder des geschäftsführenden 
Vorstands gemeinsam berechtigt. Sie vertreten den Verein im Innen- und Außenverhältnis. 
 
 § 8 Rechte und Pflichten des Vorstands 
 1.  Der Vorstand besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der zweiten Vorsitzenden (Schriftführer/in) und dem/der Kassierer/in. 
Sie bilden den Vorstand im Sinne von § 26 BGB. 
 2.  Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass der stellvertretende Vorsitzende nur in dringenden Fällen bei Verhinderung des Vorstandsvorsitzenden diesen vertritt. Rechtsverbindlich wird der Verein durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam 
vertreten.  
 3.  Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung, die Ausführung der Vereinsbeschlüße und die Verwaltung des Vereinsvermögens. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Vorstandsmitglieder, bei Stimmengleichheit die Stimme der/ Satzung  
vom 6. September 2012 in der  Fassung vom 27. September 2012  des Vorsitzenden.  
 4.  Der Vorstand beruft und leitet die Verhandlungen der Mitgliederversammlung, er beruft, sofern die Lage der Geschäfte dies erfordert, aus der Zahl der Mitglieder zu seiner Unterstützung einen Beirat. Die Einladungen erfolgen schriftlich. Angabe des Beratungsgegenstandes ist nicht erforderlich. Der/die Schriftführer/in hat über jede Verhandlung des Vorstandes und der Mitgliederversammlung ein Protokoll 
aufzunehmen, das von ihm zu unterzeichnen ist.  
 5.  Der/die Kassenwart/in verwaltet die Kasse und das Bankkonto des Vereins und führt ordnungsgemäß Buch über alle Einnahmen und Ausgaben. Er/Sie hat der Mitgliederversammlung einen Rechenschaftsbericht zu erstatten. Er/Sie nimmt Zahlungen für den Verein gegen seine alleinige Quittung in Empfang; Zahlungen darf nur er/sie auf Anweisung des/der Vorsitzenden oder im Rahmen einer 
Vereinsveranstaltung, zu deren finanzieller Leitung er bestellt wurde, leisten.  
 6.  Der Vorstand ist berechtigt, ein Vereinsmitglied zur Vornahme von Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen jeder Art für den Verein zu ermächtigen.  
 7.  Der Vorstand und seine Gehilfen haben keinen Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit. Ihre Auslagen können ihnen ersetzt werden.  
 8.  Der Vorstand ist verpflichtet, in alle namens des Vereins abzuschließenden Verträge die Bestimmung aufzunehmen, dass die Vereinsmitglieder nur mit dem Vereinsvermögen haften.  
 
 § 9 Mitgliederversammlung 
 1.  Die jährliche Hauptversammlung beschließt über:  
 - den Jahresbericht, 
- den Rechenschaftsbericht des Kassenwarts 
- die Entlastung des Vorstands und 
- die Neuwahl des Vorstands.  
 2.  Außerordentliche Versammlungen sind zu berufen, wenn dies das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe die Berufung verlangen.  
 3.  Der Vorstand stellt die Tagesordnung für die Mitgliederversammlung fest und beruft diese durch schriftliche Einladung der Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung. Die Berufung hat mindestens eine Woche vor der Tagung zu erfolgen.  
 4.  Das Stimmrecht in den Mitgliederversammlungen kann auch durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausgeübt werden. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder, bei Stimmengleichheit die Stimme Satzung  
vom 6. September 2012 in der  Fassung vom 27. September 2012  des/der Vorsitzenden.  
 5.  Über die Art der Abstimmung entscheidet der Vorstand.  
 6.  Beschlüsse, durch die die Satzung geändert wird, und Beschlüsse über die Auflösung bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder. 
 
§ 10 Gemeinnützigkeit 
 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte" Zwecke der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 
 
 
§ 11 Aufwandsentschädigung 
 Ausgaben die Mitgliedern entstehen (z.B. Fahrtkosten zu Auftritten usw.) können vom Verein in angemessenem Rahmen erstattet werden. Kosten für Gastspieler können ebenfalls vom Verein übernommen werden. 
 
 
§ 12 Auflösung des Vereins 
 Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins (Körperschaft) an die Royal British Legion Berlin Branch e. V., die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu 
verwenden hat. 
 
__________________________________________________________________________ 
Anhang 
der Satzung 
der 
Black Kilts Berlin Pipes & Drums 
für die musikalische Führung 
 
1. 
Alle 3 Jahre werden auf der Mitgliederversammlung folgende Personen gewählt 
- Ein/e Sprecher/in für die Drummer 
- Ein/e Sprecher/in für die Piper 
welche zu Vorstandssitzungen eingeladen werden können 
 
1.1 
Der Pipe Major bestimmt die Personen Pipe Sergeant und Leading Drummer 
 
1.2 
Der Pipe Major unterrichtet die Piper, organisiert den Probenablauf und leitet die Band bei Auftritten. Der Pipe Major bestimmt den Ablauf von Auftritten, die Musikauswahl und die Kleiderordnung. 
 
1.3 
Der Pipe Sergeant vertritt den Pipe Major bei Abwesenheit oder Bitte durch den Pipe Major.  
 
1.4 
Der Leading Drummer unterrichtet die Drummer und organisiert deren Probenablauf. Der Leading Drummer unterliegt den Anweisungen des Pipe Major. 
 
1.5 
Der von Pipe Major, Pipe Sergeant und Leading Drummer gewählte Drum Major ist verantwortlich für Disziplin, Marschformationen und Dress, einschließlich der wichtigen Rolle, die Band auf Paraden und Competitions zu leiten und zu dirigieren. Seine Hauptaufgabe ist es, 
auf Paraden die Band durch entsprechende Drill-Kommandos anzuführen. 
 
Satzung  
vom 6. September 2012 in der  Fassung vom 27. September 2012  


Vorstehender Satzungs- und Anhangsinhalt wurde von der Gründungsversammlung am 6. September 2012 beschlossen.